Mit der
Zahlungsdiensterichtlinie
schafft die EU den Rahmen für einen gemeinsamen Zahlungsverkehrsraum
SEPA, in dem auch länderübergreifend vergleichbare Regelungen gelten.
Vergleichbar statt einheitlich deshalb, weil es sich um eine Richtlinie handelt,
die Mitgliedsstaaten diese also in nationales Recht "übersetzen"
müssen und dabei
über
20 Optionen haben, in der sie die PSD anpassen dürfen.
Dies resultiert daraus, daß bis zuletzt einige Punkte der PSD zwischen
den Mitgliedsstaaten heftig umstritten waren. So war der Presse zu entnehmen,
Deutschland seien die geplanten Laufzeiten von Zahlungen zu knapp,
Großbritannien wolle möglichst niedrige Eigenkapitalvorschriften
für seine Zahlungsdienstleister durchsetzen etc.
Die Umsetzung in nationales Recht bedingt, daß in allen EU Mitgliedsstaaten
zunächst Gesetze geschrieben oder umgeschrieben werden müssen.
Hierfür haben die einzelnen Mitgliedsstaaten unterschiedliche
Fahrpläne kommuniziert.
Klar ist jedoch, daß in allen Mitgliedsstaaten die Regelungen zum 1.
November 2009 in Kraft treten.In Deutschland wird die PSD in einen
aufsichtsrechtlichen Teil (Zahlungsdienstleister)
und einen zivilrechtlichen Teil (Ablösung der
durch Überweisungsgesetz eingefügten Regelungen im BGB) aufgesplittet.
Die PSD bringt zunächst einige regulatorische Neuerungen mit sich,
umfangreiche Anpassungen an Vertragsbedingungen und Abläufen, aber auch
der Endkunde wird Auswirkungen spüren.
Die PSD gilt für alle in Zahlungen in der EU, ob in EURO oder einer
anderen Mitgliedslandwährung und regelt Überweisungen, Lastschriften
und Kartenzahlungen. Die letzten beiden Punkte scheinen in der PSD aber manchmal
wie nachträglich hinzugefrickelt. Nicht reguliert sind Barzahlungen,
Schecks, Bargeldumtausch und andere Dinge.
Die wesentlcihen Änderungen (oder auch: Das stet in den umfangreihen neuen Beingungen, die Ihen ire Bank im Spätsommer/Herbst 2009 zugeschickt hat)
Fußnoten/Links
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(c) 2008-2009 Christian Bartsch